Informationen aus den letzten Ortsgemeinderatssitzungen
Liebe Bürgerinnen und Bürger aus Dreis-Brück,
hier eine Zusammenfassung aus dem öffentlichen Teil der Ortsgemeinderatssitzungen vom 09.03.2022:
Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2022 wurden einstimmig beschlossen. Hierzu gibt es eine gesonderte Niederschrift, die in der Anlage beigefügt ist.
Beratung und Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung 2020 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und Entlastung des Bürgermeisters der VG Daun, der Ortsbürgermeisterin und des 1. Beigeordneten der Ortsgemeinde Dreis-Brück. Die Entlastung ergeht einstimmig
Bericht des Rechnungsprüfungsauschusses (RPA) der Ortsgemeinde Dreis-Brück zur Rechnungslegung 2020
Niederschrift zur Sitzung vom 08.12.2021, 19:30 h in der VGV Daun.
Der RPA hat 5 Mitglieder. Frau Clausen, der Herren Hennen, Kreuter, Maier, Sicken und die Ortsgemeindebürgermeisterin Frau Löhr-Hoffmann waren anwesend. Die VGV wurde von Herr Krämer vertreten.
Zunächst erläuterte Herr Krämer die Ergebnis- und Finanzrechnung und die Teilergebnisse der einzelnen Haushaltsbereiche am PC. Die Ergebnisrechnung ist die Parallele zur GuV eines Wirtschaftsunternehmens und die Finanzrechnung ist der Zahlungsfluss bzw. das Cash-Ergebnis ohne Abschreibung oder Bewertungen eines Jahres.
Die offenen Positionen aus den Bericht von 2019 angesprochen und geprüft.
Angesprochen wurde, dass
- sich die Fahrzeugunterhaltung mit 14 T€ ggb. den Vorjahren erheblich verbessert/ reduziert hat.
- auch die Unterhaltung des Sportplatzes mit 2,4T€, ggb. dem Vorjahr mit 16,2 T€, nunmehr vertretbar ist
- sie die Nettoerträge aus Lavaverkäufen mit 154 T€ ggb. dem Vorjahr mit 141 T€ und dem Vorvorjahr mit 145 T€, nochmals erhöht haben
- sich die kalkulierten Erträge von 5 T€ im Forstbereich, in ein Minus von 130 T€ entwickelt haben
- das Haus Vulkania Kosten (ohne Abschreibung) in Höhe von rd. 10 T€ (Vorjahr 17 T€) verursacht hat
Beratung und Beschlussfassung über die Benutzungsentgelte und Pachten gemeindlicher Einrichtungen
Nachfolgende Beschlussfassung ergeht einstimmig.
Haus Vulkania
Raummiete:
Für ortsansässige Vereine bei kommerziellen Veranstaltungen pro Tag: 150,00€
Für Familienfeiern, interne Vereinsfest und Basare erster Tag: 110,00€
ortsansässige Vereine und Bürger jeder weitere Tag: 60,00€
Für Ortsfremde erster Tag (inkl. einem Auf- und Abbautag): 800,00€
jeder weitere Tag: 50,00€
Bühnentechniker pro Stunde: 30,00€
In den Preisen ist jeweils der Auf- und Abbautag enthalten.
Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung, Verbrauchsmaterialien und Endreinigung werden zusätzlich nach Aufwand und Verbrauch berechnet.
Alte Schule Brück
Raummiete:
Für ortsansässige Vereine bei kommerziellen Veranstaltungen pro Tag: 150,00€
Für Familienfeiern, interne Vereinsfeste und Basare erster Tag: 110,00€
ortsansässige Vereine und Bürger jeder weitere Tag: 60,00€
Für Ortsfremde erster Tag (inkl. einem Auf- und Abbautag: 250,00€
jeder weitere Tag: 130,00€
Nebenkostenpauschale: 50,00€
Heizkostenpauschale (nur vom 01.10 bis 30.04) 50,00€
hier eine Zusammenfassung aus dem öffentlichen Teil der Ortsgemeinderatssitzungen vom 29.03.2022:
Beratung und Beschlussfassung der Satzung der Ortsgemeinde Dreis-Brück über die Aufhebung des Wirtschaftsweges Gemarkung Dreis, Flur 20 Nr. 70/1
Einstimmig beschließt der Ortsgemeinderat die Satzung zu Aufhebung des im Betreff genannten Wirtschaftsweges.
Beratung und Beschlussfassung über den Neubau der Grillhütte und der Toilettenanlage
Nach Darstellung von Herr Ralf Billigen belaufen sich die Gesamtkosten auf rd. 157.000 €. Die Versicherung hat für die abgebrannte Grillhütte einen Betrag von 125.000 € an die Ortsgemeinde bezahlt. Ratsmitglied wird von der nachfolgenden Beschlussfassung ausgeschlossen. Einstimmig beschließt der Ortsgemeinderat die Vergabe des Planungsauftrags für die Grillhütte an das Ing. Büro Billigen.
Informationen der Ortsbürgermeisterin und Sonstiges
Herr Rossbach vom Gemeinde- und Städtebund erläutert dem Rat sehr umfangreich die Kommunalberatung im Rahmen des Interessensbekundungsverfahren Windenergie. Die entsprechenden Unterlagen werden der Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde zugestellt. Der Gemeinde- und Städtebund wird sich mit der gesamten Thematik befassen und ausarbeiten. Der Rat stimmt dieser Vorgehensweise zu
hier eine Zusammenfassung aus dem öffentlichen Teil der Ortsgemeinderatssitzungen vom 18.05.2022:
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe eines Straßennamens für die Lavagrube
Damit die Lavagrube auch postalisch erfasst und mit Navigationsgeräten gefunden werden kann wird ein Straßenname benötigt. Die Vorsitzende schlägt den Namen „Zur Lavagrube 1“ vor. Der Ortsgemeinderat stimmt dem Vorschlag einstimmig zu.
Beratung und Beschlussfassung über den Bau eines Unterstandes für Sandsäcke
Die Starkregenereignisse der letzten Jahre haben die Notwendigkeit des Vorhaltens von intakten Sandsäcken als Überschwemmungsschutz verdeutlicht. Eine dazu vorhandene Lagerstätte, zentral für beide Ortsteile gelegen und im Notfall problemlos erreichbar, befindet sich hinter dem Feuerwehrhaus und der kürzlich errichteten neuen Feuerwehrgarage. Dort soll jetzt eine entsprechende Überdachung hergerichtet werden damit die Sandsäcke geschützt auf Paletten gelagert werden können. Der Ortsgemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben einstimmig
Informationen der Ortsbürgermeisterin
· Ortstermin in der Lavagrube: Der Pächter Jörg Scherer hatte den Ortsgemeinderat zusammen mit dem Grubenleiter Hr. Douw zu einem Ortstermin am 07. Mai 2022 in die Brücker Lavagrube eingeladen. Thema waren die sehr hohen Lava-Absatzzahlen in 2021 und das gut gehende Betonreycling. Weniger zufriedenstellend ist der Absatz des recycelten Bauschutts. Als problematisch wird das Abkippen von Bauschutt und Erdaushub Ortsansässiger am Wochenende angesehen, da die Materialen oft an den falschen Stellen abgeladen werden, was zu einem hohen Umverteilungsaufwand durch das Grubenpersonal in der darauffolgenden Woche führt.
· Information zum Stand der Bebauungspläne: Für die Erstellung der vorgesehenen Bebauungspläne in beiden Ortsteilen soll das vereinfachte Verfahren, welches der §13b BauGB bietet, in Anspruch genommen werden. Da diese Möglichkeit jedoch am 31.12.2022 endet, müssen die entsprechenden Beschlüsse und die Einleitung des Verfahrens noch in diesem Kalenderjahr erfolgen
· Dankeschön an Helfer: Die Vorsitzende bedankt sich ausdrücklich bei allen Helfern für das Aufstellen der Maibäume und für die Begleitung bei der Baumpflanzaktion.
Viele Grüße
Edith Löhr-Hoffmann
Ortsbürgermeisterin