Informationen aus der Ratssitzung vom 24.05.2024

TOP 1:    Beratung und Beschlussfassung über die Reparaturkosten des MB-Trac durch die Jagdpachteinnahmen

In der Überschussrechnung der Jagdpacht befindet sich zum Ende des Jahres 2022 ein Betrag von rd. 227.000 €. Die Ortsgemeinde führt eine größere Reparatur am Traktor durch. Da der Traktor und andere Geräte auch für die Wegeunterhaltung genutzt werden, beschließt der Ortsgemeinderat und der Jagdvorstand die Reparaturkosten in der Höhe von rd. 15.000 € über den genannten Überschuss abzuwickeln.
Die Beschlussfassung erfolgt durch beide Gremien einstimmig.

 

TOP 2:     Beratung und Beschlussfassung über die zu meldenden förderfähigen Adressen in der OG Dreis-Brück für die Teilnahme an der Ausschreibung geförderter Gigabitausbau mit Glasfaseranschlüssen FttB/H im Landreis Vulkaneifel und der damit verbundenen Kostentragung

Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat Dreis-Brück hat am 21.06.2023 die temporäre Zuständigkeitsübertragung des sachlich begrenzten Aufgabenteils „Gigabitausbau im Landkreis Vulkaneifel“ auf die Verbandsgemeinde Daun beschlossen. Anschließend hat der Landkreis Vulkaneifel mittels einer vertraglichen Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde Daun temporär diesen Aufgabenteil übernommen.
Bezüglich der bevorstehenden Ausbaukosten liegen der Kreisverwaltung Vulkaneifel leider immer noch keine neuen Erkenntnisse vor. Diese werden nun erst mit Eingang der Ausschreibungsergebnisse erwartet. Um die Belastung für die Ortsgemeinde zu verringern, besteht die Möglichkeit, die Grundstückseigentümer an dem von der Ortsgemeinde zu tragenden 10-prozentigen Eigenanteil der Ausbaukosten zu beteiligen.
Bei den Ratsmitgliedern Hermann Kreuter und Peter Hamecher liegen nach § 22 (GemO) Ausschließungsgründe vor. Sie nehmen an der Beratung und Beschlussfassung daher nur teilweise teil.
Der Ortsgemeinderat Dreis-Brück beschließt, alle förderfähigen Adressen für die Ausschreibung des geförderten Glasfaserausbaus zu melden.
Hinsichtlich des Eigenanteils in Höhe von 10 % der Ausbaukosten, den die Ortsgemeinde zu tragen hat, beschließt der Ortsgemeinderat, die Grundstückseigentümer an den Kosten hieran zu beteiligen. Die genaue Höhe wird in einem weiteren Beschluss festgesetzt, sobald die tatsächlichen Ausbaukosten feststehen. Den übrigen Anteil trägt die Ortsgemeinde Dreis-Brück.

 

TOP 3:     Beratung und Beschlussfassung über die Ermächtigung der Ortsbürgermeisterin zur Auftragsvergabe der Arbeiten für den Ausbau der   K 65 in der Ortsdurchfahrt Brück

In Kürze werden die Bauarbeiten für den Restausbau der Ortsdurchfahrt Brück und der freien Strecke in einem Gesamtpaket ausgeschrieben. Die Baumaßnahme wird in 5 Bauabschnitte gegliedert. Der erste Bauabschnitt startet ab dem Ortsende Brück und endet bis zum Ortseingangsbereich in Bongard. Im Zuge der Maßnahme soll auf der freien Strecke das vorhandene Durchlassbauwerk des Pützertbaches erneuert werden. Nach der Auffassung vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) ist ein Baubeginn für die Ortslage Brück erst in 2025 realistisch. In der Ortslage Brück werden dann die weiteren Bauabschnitte baulich vollzogen.
Federführend für das Ausschreibungsverfahren ist der Landesbetrieb Mobilität Gerolstein.
Die Ausschreibung wird in der Lose aufgeteilt und zwar:
Los 1 – Straßenbau inkl. Gehwege, Straßenbeleuchtung und Neubau Haltestellenanlagen (beidseitig)
Los 2 – Erneuerung der Wasserleitungen
Los 3 – Erneuerung der Kanalleitungen.

Die Veröffentlichung der Bauarbeiten ist für den 18. Mai 2024 vorgesehen. Am 19.06.2024 findet die Angebotseröffnung statt, sodass Anfang Juli die Voraussetzungen für eine Vergabe der Bauarbeiten vorliegen werden.
In Anbetracht, dass die Angebotseröffnung nach der Kommunalwahl liegt, sollte im Sinne eines zügigen Vergabeverfahrens Ortsbürgermeisterin Löhr-Hoffmann zur Vergabe der Bauarbeiten für den gemeindlichen Anteil ermächtigt werden.
Der Ortsgemeinderat Dreis-Brück beschließt die Ermächtigung von Ortsbürgermeisterin Löhr-Hoffmann zur Vergabe der Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Ausbau der OD K 65 Ortslage Brück in Höhe des Anteils der Ortsgemeinde, an den wirtschaftlichsten Bieter. Die Beschlussfassung ergeht einstimmig.

 

 TOP 4:     Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Arbeiten für die Anfertigung und Montage eines Wasseranschlusses am Stausee Dreis-Brück

Beim Ratsmitglied Schütz Roman liegen gemäß § 22 GemO Ausschließungsgründe vor. Herr Schütz nimmt an Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Einstimmig beschließt der Rat die Vergabe der Anfertigung und Montage eines Wasseranschlusses am Stausee an die Firma BIO-tec aus Darscheid.

 

TOP 5:     Beratung und Beschlussfassung über die Übernahme einer Fläche an der    B 421 Hillesheimer Straße, sowie die Baumbepflanzung durch die Ortsgemeinde

Die Beschlussfassung des Rates ergeht einstimmig zu nachfolgenden Punkten:
1)   Eine Fläche von ca. 560 qm incl. der neuen Baumpflanzungen wird kostenlos (Verkehrsfläche Bund) auf die OG übertragen.
2)   Gleichzeitig wird die Gemeindestraße „Am Weinberg“ bis zur Einmündung in die B 421 verlängert und als Gemeindestraße gewidmet werden (durch OG/VG). Dabei erfolgt die Verlängerung bis zur Erschließung der Garage bis zur Parz. 29/3.
3)   Die Baumpflanzungen rechts der Verkehrsberuhigung müssen rechtlich gesichert werden. Zunächst soll versucht werden, den notwendigen GE von ca. 150 qm (zusätzlich zu den bereits zugesagten 15 qm für den Straßenbau) dafür zu erhalten. Sollte das scheitern, müsste eine dauernde Beschränkung in gleicher Größe in das Grundbuch eingetragen werden. Die Ortsbürgermeisterin hat das Gespräch mit dem Eigentümer gesucht; dieser ist bereit die 150 qm zu veräußern.
4)   Die Grünfläche mit Baumpflanzungen entlang des Fahrbahnverschwenkes wird zusammen mit dem Gehweg auf die OG übertragen/rausgemessen.

 

TOP 6:     Informationen der Ortsbürgermeisterin

  • Seniorennachmittag ist am 26.10.2024 im Haus Vulkania.
  • Aus der Mitte des Rates wird ein Dankeschön an die Ortsbürgermeister Edith Löhr-Hoffmann und die Beigeordneten für geleistete Arbeit in der auslaufenden Legislaturperiode ausgesprochen.
  • Ortsbürgermeisterin Edith Löhr-Hoffmann erläutert in einem Rückblick die duchgeführten Maßnahmen der letzten fünf Jahre:

    – Seit Oktober 2019 wurden 58 Ratssitzungen und 20 Ausschusssitzungen    durchgeführt.
    – Daneben gab es eine Arbeitsgruppe, die sich intensiv mit der Windkraft beschäftigt hat.
    – Auszugsweise seien an dieser Stelle einige Maßnahmen aufgeführt:
    1. Straßenausbau: Bau der Brücker Straße mit Fahrbahnteiler  am Ortseingang in Brück, Ahbachstraße, Stichweg/Fußweg hin zur Brücker Straße, Kreisstraßenbau Heyroter Straße mit neuer Mauer an der Alten Schule in Brück, Bau der Straße im Höfchen, Stichweg am Feuerwehrhaus, Baumaßnahme Steinkäulchen, Kelberger Straße, Stichweg an der Kelberger Straße
    2. Öffnung des Brücker Baches mit Neugestaltung des Spielplatzes in Brück
    3. Einrichtung  einer Wasserentnahmestelle am Stausee
    4. Baumaßnahmen: Anbau am Feuerwehrhaus, Sanierung der Leichenhallen, Neubau der Grillhütte nach dem Brand (Struthbachhütte)
    5. Adventsfenster
    6. Neubelebung des Pflanzgartens, Neuanlage/Bepflanzung der gemeindlichen Beete
    7. Erneuerung Straßenbeleuchtung
    8. A1 Veranstaltung
    9. Verkauf von 15 Baugrundstücken, Vermarktung von Flächen im Gewerbegebiet
    10. Start des Planungsprozess für die Windenergie
    11. Beseitigung massiver Hochwasserschäden an den Wirtschaftswegen und am Ahbach
    12. Abrundungssatzungen und Bebauungspläne befinden sich in Arbeit

  • Es wird auf drei besonders gravierende Ereignisse hingewiesen, die es in diesen fünf Jahren zu bewältigen galt.
    – Das Hochwasser in 2021
    – Die Corona Pandemie
    – Die über Wochen anhaltende Brandserie
  • Für die nächste Legislaturperiode stehen schon jetzt einige  Aufgabenbereiche fest: Straßenbaumaßnahmen, Windenergie, Brunnenplatz Brück, Bebauungspläne.

Edith Löhr-Hoffmann
Ortsbürgermeisterin