Informationen aus den letzten Ortsgemeinderatssitzungen
Liebe MitbürgerInnen aus Dreis-Brück.
hier eine Zusammenfassung aus dem öffentlichen Teil der letzten Ortsgemeinderatssitzungen.
Beratung über das Straßenausbauvorhaben „Ausbau der B421 – Hillesheimer Straße“ : Zu den bisherigen Ausbauplanungen des LBM existieren Änderungswünsche, diese wurden vorgetragen und diskutiert, es handelt sich im Einzelnen um folgende Punkte:
- Gehweg im Bereich des Anwesen Fantke soll am Grundstück nach der Einfahrt enden. Der Gehweg bleibt in der bisherigen Größenordnung erhalten, an der engsten Stelle 1,05 Meter breit.
- Gehweg im Bereich Anwesen Sicken.
- Grunderwerb im Bereich des Anwesen Heinrichs.
- Die Pflanzinsel am Anwesen Schänzer wird entfernt.
- Abriss und Zurücksetzung eines Giebels an einem Scheunenanwesen, damit in diesem Bereich eine Gehwegeverbreiterung auf 1,50 Meter realisiert werden kann. Mit dem LBM ist abzustimmen, wer die Kosten übernimmt.
- Im Bereich der Kirche und an einem Privatanwesen ist ein Rückbau der dort vorhandenen Mauer vorgesehen. Die Straßenbreite beläuft sich dann auf 6,50 Meter.
- Angedacht wird eine Quelle im Bereich der Brunnenstraße wieder neu im Rahmen eines Brunnens zu fassen und damit den früheren Zustand herbeizuführen.
- Es ist keine Verkehrsinsel oder Fahrbahnteiler im Bereich der Straßenquerung zur Bushaltestelle am Haus Vulkania vorgesehen. Es wird angestrebt, hier einen Zebrastreifen anzubringen.
In diesem Zusammenhang wurde nochmals die für 2023 vorgesehene Baumaßnahme „Breite Straße“ angesprochen. Die vorliegenden Vorschläge im Bereich Einfahrt zum Unterweg werden akzeptiert. Die Frage der Ausbaulänge des Gehweges in Richtung Nerdlen bedarf noch der Klärung.
Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den Wirtschaftsweg Flur 20 Nr. 70/1 am Anwesen Wierz in Dreis: Einstimmig beschließt der Rat das Aufhebungsverfahren einzuleiten. Auch die Flurbereinigungsbehörde hat keine Bedenken.
Annahme einer Spende: Der Rat beschließt die Annahme der Spende des MSC Vulkaneifel in Höhe von 200 Euro. Vielen Dank!
Bündelausschreibung Stromlieferung: Die Stromlieferverträge der Verbandsgemeinde und aller Ortsgemeinden sind zum 31.12.2022 gekündigt. Somit muss eine neue Bündelausschreibung über die Stromlieferung vorbereitet werden.
Die Verwaltung wird durch die Ortsgemeinde Dreis-Brück beauftragt, Strom mit folgender Qualität im Rahmen der „Bündelausschreibung Strom“ über die Firma „Gt-service GmbH“ auszuschreiben: 100% aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote. Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell. Die Ausschreibung von Ökostrom soll erfolgen für alle Annahmestellen der Ortsgemeinde. Der Beschluss erging einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens zur Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen in der Ortsgemeinde Dreis-Brück: Der Rat beschließt die Einleitung eines Interessenbekundungsverfahren, um den für die Ortsgemeinde geeignetesten Bewerber für die Errichtung der Windenergieanlagen zu ermitteln. Das für eine Genehmigung von Windenergieanlagen notwendige artenschutzrechtliche Gutachten wurde bereits im Vorfeld beauftragt und kann damit im Frühjahr 2022 kostenneutral für die Ortsgemeinde gestartet werden.
Beratung und Beschlussfassung zur Umstellung der Straßenbeleuchtung in der Ortsgemeinde auf LED-Beleuchtung: Der Rat beschließt einstimmig die Umstellung auf LED-Beleuchtung. Die Kosten belaufen sich auf 95.958 Euro. Auf Grund der jetzigen Strompreise amortisieren sich die Ausgaben in gut 5 Jahren. Die Ortsbürgermeisterin Edith Löhr-Hoffmann wird bevollmächtigt, eventuelle Fördermöglichkeiten zu prüfen.
Bruchzinseinnahmen 2021: Die Bruchzinseinnahmen der Lavagrube Radersberg belaufen sich 2021 auf 182.905 Euro.
Beratung und Beschlussfassung über die Bauleitplanung im Zusammenhang mit dem Straßenbau in den Ortsteilen Dreis und Brück: Norbert Saxler (VG Daun) informiert über die Erschließungssituation in den Ortslagen Dreis und Brück. Zunächst in diesem Zusammenhang zwei wichtige Begriffserklärungen:
In den Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) fallen alle Grundstücke, die weder im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen noch zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehören.
Mit Innenbereich bezeichnet man ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil, welcher grundsätzlich generell bebaut werden darf, sofern ein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt oder das betreffende Vorhaben den in § 34 Abs. 1 BauGB Regelungen entspricht. Diese besagen, dass das Bauvorhaben sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie der Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss; zudem muss seine Erschließung gesichert sein.
Die Analyse aller bebauten Grundstücke in den Ortslagen Dreis und Brück im Hinblick auf ihre Erschließung hat ergeben, dass sich eine hohe Anzahl an Grundstücken im Außenbereich befinden:
- Aufgrund der fehlenden Veranlagungsmöglichkeit der Grundstückseigentümer des Außenbereichs erhöht sich die Gebührenlast der wiederkehrenden Beiträge zu Ungunsten der rechtmäßig veranlagten Eigentümer im Innenbereich.
- Eigentümer von im Außenbereich bebauten Grundstücken verlangen jetzt eine Erschließung in Form von Straßenausbau, welcher jedoch aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage durch den nicht vorhandenen Bebauungsplan nicht darstellbar ist.
Herr Saxler empfiehlt der Ortsgemeinde, eine Umwandlung der Außenbereichsgrundstücke in den Innenbereich vorzunehmen, soweit dies möglich ist. Um eine bauplanungsrechtliche Grundlage herzustellen, ist dazu die Erstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Dabei ist zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Bebauungsplan zu unterscheiden. Für die Hauptstraße vom Ortseingang bis ca. Brücker Mühle wäre ein einfacher Bebauungsplan ausreichend, da dieser Bereich bereits alle Merkmale einer Erschließungsanlage aufweist. Für Gebiete, die bisher diese Merkmale nicht aufweisen, ist ein qualifizierter Bebauungsplan notwendig. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, die bereits bestehenden Bebauungspläne „Im Steinkäulchen“ sowie „Auf‘m Acker-Kistenpesch“ an den jeweiligen Rändern zu erweitern (Arrondierung). Im Anschluss an die Fertigstellung des Bebauungsplanes sollte ein Straßenausbauplan für die herzustellenden innerörtlichen Erschließungsstraßen erstellt werden.
Vor diesem Hintergrund und angesichts der Tatsache, dass bis auf wenige Ausnahmen abgesehen alle gemeindeeigenen Bauplätze verkauft sind, hat sich der Bauauschuss im Vorfeld der Sitzung mit möglichen Neubaugebieten in beiden Ortsteilen beschäftigt, um in Zukunft bauwilligen und vornehmlich ortsansässigen Bürgern attraktive Baugrundstücke anbieten zu können.
Rats- und Bauausschussmitglied Helmut Sicken präsentierte die erarbeiteten Vorschläge für beide Ortsteile. Vor dem Beginn konkreter Planungen sind für meisten Parzellen zunächst Gespräche mit den Grundstückseigentümern erforderlich um die Bereitschaft zur Erschließung bzw. Verkauf der entsprechenden Grundstücke zu klären.
Lt. Hr. Saxler besteht noch bis zum 31.12.2022 die Möglichkeit, nach §13b Baugesetzbuch ein beschleunigtes Verfahren für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen mit weniger als 10.000 qm Grundfläche durchzuführen. Es soll nach Möglichkeit versucht werden, das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes darüber einzuleiten, sofern die Voraussetzungen dazu vorhanden sind.
Detaillierte Informationen zu diesem Thema sollen den betroffenen Grundstückseigentümern beizeiten in einer Anliegerversammlung nähergebracht werden.
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die Einleitung der Bauleitplanung für die Ortsteile Dreis und Brück.
Beratung und Beschlussfassung über den Bau einer Stützmauer in der Heyrotherstraße im Ortsteil Brück (Alte Schule): Rats- und Bauausschussmitglied Roman Schütz stellte die bisher in Betracht gezogenen Alternativen für die Mauer dar und warb dafür, an dieser ortsbildprägenden Stelle in Anlehnung an die wegen der Straßenumlegung abgerissenen Mauer wieder eine Bruchsteinmauer aufzubauen. Diese soll jedoch aus Kostengründen nicht mehr so hoch ausfallen wie ihre Vorgängerin und dahinter soll eine Anböschung erfolgen. Bisher liegt ein Angebot zum Bau der Mauer der Fa. Backes über ca. 78.000 € vor. Mindestens ein Angebot einer weiteren Baufirma befindet sich in Vorbereitung, Anfragen bei weiteren Baufirmen wurden abschlägig behandelt.
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig den Bau der Mauer. Der Auftrag soll an den günstigsten Anbieter vergeben werden.
Informationen der Ortsbürgermeisterin: Die Ortsbürgermeisterin berichtete über die letzte Kindergarten-Zweckverbandssitzung und die dort thematisierte Kindergartenbedarfsplanung. Lt. dieser Planung muss bis spätestens 2027 für insgesamt 90 Kinder ein Ganztagsplatz mit Mittagsverpflegung angeboten werden. Für einen ggf. notwendigen Ausbau des Gebäudes wurden in einem ersten Schritt 70.000 € Planungskosten veranschlagt.
Ewald Drückes, 1. Beigeordneter